Jeden Mittwoch | 10:00 – 16:00 Uhr

Beratung vor Ort: An-Nusrat e.V. | Berner Str. 20 | 60437 Frankfurt a.M.

Ihr Ansprechpartner

Herr Samee Ullah
Tel.: + 49 (0) 69 / 50 98 37 01

E-Mail: info(at)an-nusrat.de

In Deutschland gelten aktuell 7 Millionen private Haushalte als überschuldet. Oft handelt es sich dabei auch um Familien, denen das Geld fehlt, ihren Kindern eine ordentliche Mahlzeit oder Schulbücher zu kaufen.

Sie möchten mit jemandem sprechen, der sich mit Finanzen auskennt? Sie möchten wissen, wie es weitergeht, wenn man die Miete nicht mehr zahlen kann? Das sind Fragen, die sich die meisten überschuldeten Menschen stellen.

Viele schieben schon lange Zeit einen Berg von Schulden vor sich her und sind verzweifelt.

Kommen Sie zu uns! Gemeinsam finden wir Wege.

Was ist eine Schuldnerberatung

Die soziale Schuldnerberatung unterstützt Menschen, die überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind. Darüber hinaus beraten wir sie, wie die sozialen und psychischen Folgen der finanziellen Probleme bewältigt werden können.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie auch auf www.schuldnerberatung.org

Wann bin ich überschuldet?

Ein Haushalt gilt als überschuldet, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen, Lebenshaltungskosten und Rechnungen zu begleichen. Hauptauslöser für Überschuldung Haushalte sind Arbeitslosigkeit, Niedriglohn, Trennung, Scheidung, Krankheit oder Tod des Lebenspartners.

Wann bin ich verschuldet?

Von der Überschuldung zu unterscheiden ist die Verschuldung. Verschuldet ist derjenige, der Schulden hat, diese aber fristgemäß zurückzahlen kann. Verschuldung wird in diesem Wirtschaftssystem als normal angesehen.

Was ist eine Privatinsolvenz

Für überschuldete Menschen gibt es (seit 1999) ein rechtlich geregeltes Verfahren für einen finanziellen Neustart. Dies ist die so genannte Verbraucher- oder Privatinsolvenz. Voraussetzung ist eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf der Schuldner nur das Arbeitseinkommen behalten, welches pfändungsfrei ist. Den Rest seines Einkommens muss er an einen Treuhänder abführen, meist einem Anwalt (Insolvenzberater) oder Notar, der für ihn die finanziellen Angelegenheiten mit den Gläubigern regelt. Während der so genannten „Wohlverhaltensperiode“ muss der Schuldner möglichst viele Schulden abbezahlen. Am Ende des Verfahrens werden dem Schuldner seine Schulden erlassen. Dies ist die so genannte Restschuldbefreiung. Das Verfahren bis zur Restschuldenbefreiung dauert 3 Jahre, wenn die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen zu 35 Prozent beglichen werden können und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Wird die 35-prozentige-Rückzahlungsquote nicht erreicht, dauert das Insolvenzverfahren 6 Jahre. Sollten die Verfahrenskosten gedeckt sein, kann das Insolvenzverfahren auf 5 Jahre verkürzt werden.

Wer darf einen Schuldner beraten?

In Deutschland darf sich jeder Schuldnerberater nennen. Die Berufsbezeichnung ist rechtlich nicht geschützt. Allerdings gibt es länderspezifische Anforderungen für Schuldnerberatungsstellen, die als „geeignete Stellen“ im Rahmen der Insolvenzordnung anerkannt sind. Träger der kostenfreien gemeinnützigen Schuldnerberatung sind Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen und Kommunen. Die Finanzierung der gemeinnützigen Schuldnerberatung ist bundesweit uneinheitlich und speist sich aus unterschiedlichen Quellen. Außerdem gibt es gewerbliche Anbieter von Schuldnerberatung, die für ihre Dienstleistung Gebühren verlangen. Schuldnerberater haben meist einen Hochschulabschluss in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik. In den Schuldnerberatungsstellen arbeiten aber auch Juristen, Psychologen, Bankkaufleute oder Betriebswirtschaftler.

Was ist der Vorteil einer sozialen Schuldnerberatung?
  • Kostenlose und vertraulich: Alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Nachhaltigkeit: Der Ratsuchende wird gestärkt und befähigt, sich zukünftig nicht mehr zu überschulden und seine persönlichen Probleme eigenständig und selbstverantwortlich zu lösen. Dazu muss er Selbstbewusstsein aufbauen, seine Handlungskompetenzen erweitern und insgesamt seine individuellen Handlungsfähigkeiten verbessern.
  • Ganzheitlicher Ansatz: Die Beratung ist gleichermaßen auf das Problem wie auch auf den Menschen gerichtet. Die Berater lösen nicht nur das Problem der Überschuldung, sondern helfen persönliche Kompetenzen aufzubauen, um eine erneute Überschuldung vorzubeugen.
 

Zielgruppe

Die gemeinnützige Schuldnerberatung von An-Nusrat e.V. richtet sich an alle Menschen, die überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind. Meist befinden sich die Ratsuchenden in einer finanziellen und persönlichen Notlage, aus der sie sich nicht mehr aus eigener Kraft befreien können. Oft benötigen diese Menschen auch weitere psychosoziale Unterstützung.

Unsere Leistungen

Wir vom An-Nusrat e.V. …

  • coachen und geben hilfreiche Tipps zur Vermeidung von Schulden
  • unterstützen dabei, die Existenzgrundlage (Unterkunft, Essen, Kleidung) zu sichern
  • unterstützen dabei, weitere Schulden zu vermeiden
  • klären, ob die Ratsuchenden Anspruch auf Sozialleistungen haben
  • helfen den Menschen, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen
  • beraten und unterstützen, um die psychosoziale Situation der Menschen zu verbessern
  • arbeiten mit den Betroffenen, um die individuellen Handlungskompetenzen und die persönliche Handlungsfähigkeit zu verbessern
  • es werden Gründe gesucht, warum es zur Überschuldung kam
  • überprüfen die Forderungen und verhandeln mit den Gläubigern
  • erarbeiten realistische Möglichkeiten, um die Schulden zu regulieren oder ganz abzubauen

Ziele der Schuldnerberatung

Ziel der Schuldnerberatung ist es, die finanzielle und persönliche Lebenssituation von überschuldeten Menschen nachhaltig zu verbessern, um eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Die Ziele der Beratung werden gemeinsam mit den Betroffenen festgelegt. Am Ende des Beratungsprozesses sollen sie realisiert sein.

 

Ablauf einer Beratung

Nach der Online-Anmeldung bzw. einer telefonischer Terminvereinbarung wird der Ratsuchende in unsere Beratungsstelle eingeladen. Im Erstgespräch wird gemeinsam geklärt, ob und wie der Beratungsprozess durchgeführt wird. In dringlichen Fällen bieten die Schuldnerberatungsstellen eine Kurzberatung zur Krisenintervention an. Wir beraten auch online. Das Ziel unserer Beratungsstelle ist jedoch, allen Ratsuchenden eine persönliche face-to-face-Unterstützung zu bieten.

Online-Anmeldung zur Schuldnerberatung