Erste Schritte nach einem Todesfall
Sterbefall zuhause:
Bei einem Sterbefall in den eigenen vier Wände müssen Sie immer als erstes einen Arzt informieren. Dieser führt eine sogenannte „ärztliche Leichenschau“ durch und stellt dabei den natürlichen Tod fest. Im Anschluss übergibt dieser Ihnen den Leichenschauschein mit einem verschlossenen Umschlag. Ohne diese Dokumente darf der Verstorbene nicht überführt werden. Generell haben Sie bis zu 36 Stunden dafür Zeit. Wenn Sie die Möglichkeit haben, den Raum gekühlt zu halten, stellt dies in der Regel auch kein Problem dar.
Sterbefall im Krankenhaus:
In einem Heim kümmert sich die Heimleitung um die notwendigen ärztlichen Papiere. Im Krankenhaus stellt der diensthabende Arzt die notwendigen Papiere aus. Anders als im Krankenhaus gibt es in Heimen keine Möglichkeit der Kühlung, weswegen zeitnah ein Bestatter mit der Überführung beauftrag werden sollte.
Welche Dokumente werden benötigt?
Neben den ärztlichen Dokumenten werden je nach Personenstand des Verstorbenen neben einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) und der Geburtsurkunde evtl. weitere Dokumente zum Nachweis des Personenstandes benötigt. Hier ein Überblick:
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Ledig |
Verheiratet |
Verwitwet |
Geschieden |
Personalausweis |
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Geburtsurkunde |
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Heiratsurkunde |
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Sterbeurkunde des Ehepartners |
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Scheidungsurteil (rechtskräftig) |
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Bei Auslandsüberführung zusätzlich ein Nachweis zur (auch ehemaligen) Staatsangehörigkeit des Landes (Reisepass, Geburtsurkunde o.ä.) |
Sollten die Dokumente nicht griffbereit sein, kann trotzdem eine Beerdigung bzw. eine Überführung ins Ausland vorgenommen werden. Hierfür wird eine Rückstellung der Beurkundung, also eine Art vorläufige Sterbeurkunde, beantragt.
Wie wird in Deutschland bestattet:
In Deutschland gibt es generell die Möglichkeit eine Erdbestattung oder Feuerbestattung durchzuführen. Für Muslime kommt lediglich eine Erdbestattung in Frage. In vielen deutschen Städten gibt es Friedhöfe mit muslimischen Grabfeldern, wo weitgehend die Ausrichtung zur Qibla (Mekka) eingehalten wird. In vielen Bundesländern ist es auch möglich, ohne Sarg zu beerdigen.
Wie kann man vorsorgen?
Gemeinsam können noch zu Lebzeiten ein individueller Vorsorgevertrag aufgesetzt werden, indem die Wünsche, Vorstellungen und Ihre Dokumente sowie Ablauf und Art der Bestattung festgehalten werden. Auch für den Fall, dass Sie keine Familienangehörige in Deutschland haben und eine Überführung ins Ausland wünschen, kann diesem Wunsch entsprochen werden.